Beitrag zur Finanzierung: Das Pflegegeld
26. April 2020Impfung gegen das Coronavirus – auch für 24h-Pflegekräfte?
22. April 2021Die Einstufung in den Pflegegrad entscheidet, wie viel Pflegegeld Sie bekommen. Die Gutachter verfahren dabei nach einem Punktesystem. Bevor der Gutachter bei Ihnen zuhause erscheint, sollten Sie sich gut vorbereiten. Der Pflegegrad bestimmt, wie viel Pflegegeld Sie erhalten. Ein Gutachter entscheidet über den Pflegegrad anhand eines Fragenkatalogs, der mit einem Punktesystem ausgewertet wird. Wir haben folgende Tipps für Sie zusammengestellt, die Ihnen bei der Vorbereitung auf den Besuch des Gutachters helfen.
1. Kriterien kennen
Informieren Sie sich über die Fragen, die auf Sie zukommen. Wissen ist Macht: Dieser Grundsatz gilt auch bei der Einstufung des Pflegegrads. Ingesamt muss ein Gutachter 64 Kriterien prüfen.
2. Pflegetagebuch führen
In einem Pflegetagebuch halten Sie wichtige Informationen fest. Sie finden Entwürfe für ein Pflegetagebuch im Internet. Ein Pflegetagebuch ist zwar ein subjektives Dokument, kann bei der Klärung strittiger Fragen jedoch durchaus hilfreich sein. Notieren Sie alle Einschränkungen separat auf einem Zettel, damit Sie beim Gutachtertermin den Überblick behalten.
3. Dokumente vorbereiten
Tragen Sie alle relevanten Unterlagen zusammen und machen Sie Kopien für den Gutachter. Arztberichte, Medikamenten- und Therapiepläne, MRT- und Röntgenbilder, ärztliche Verordnungen und Bescheinigungen: Je mehr Dokumente Sie vorweisen können, desto besser.
4. Geeigneten Termin vereinbaren
Der Termin für das Gutachten sollte Ihnen wirklich passen. Stimmen Sie einem Termin nur zu, wenn er Ihnen genügend Zeit für die Vorbereitung lässt. Außerdem sollte er sich gut mit Ihren Pflichten vereinbaren lassen. Planen Sie für das Gutachten rund vier Stunden ein. Der Gutachter hat zwar nur eine Stunde Zeit. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass er früher oder später erscheint. Außerdem sollten Sie genügend Zeit haben, den Pflegebedürftigen auf den Besuch einzustimmen. Sie können einen bereits vereinbarten Termin auch verschieben, falls Sie ihn nicht einhalten können.
5. Den Pflegebedürftigen vorbereiten
Der Gutachter sollte einen ganz normalen Tag bei Ihnen erleben. Beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß – auch wenn die Antwort peinlich ist. Sprechen Sie darüber auch mit dem Pflegebedürftigen. Falsche Scham ist jetzt absolut nicht angebracht.
6. Gutachter nicht allein beginnen lassen
Ein Gutachter sollte nie alleine mit dem pflegebedürftigen Menschen verhandeln. Bestehen Sie darauf, dass alle betroffenen Personen anwesend sind. Nur so kann der Gutachter einen guten Eindruck bekommen.
7. Auf Einschätzungen achten
Eine Stunde lässt einem Gutachter in der Regel nicht genügend Zeit, alle 64 Kriterien wirklich abzufragen. Deshalb bewertet er manche Dinge nach dem Gesamteindruck und schenkt sich die Frage. Achten Sie darauf, welche Punkte der Gutachter auslässt. Ein Pflegetagebuch informiert Sie über alle wichtigen Fragen, die angesprochen werden sollten. Erwähnt der Gutachter entscheidende Dinge nicht, etwa den Toilettengang, sollten Sie ihn darauf ansprechen.
8. Alleine mit Gutachter sprechen
Peinliche Fragen werden oft nur kurz abgehandelt. Als Betreuungsperson haben Sie Anspruch darauf, mit dem Gutachter unter vier Augen zu reden. Nutzen Sie diese Möglichkeit, bestimmte Dinge klarzustellen. Nehmen Sie dabei Ihren Notizzettel zu Hilfe, auf dem Sie alle Einschränkungen aufgelistet haben.
Sie haben Fragen zur Einstufung des Pflegegrads? Wir geben Ihnen gerne Auskunft.